I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von der Fotografin ausgeführt wurden.
2. Sie gelten als akzeptiert, sobald die Lieferung oder Leistung bzw. das Angebot der Fotografin durch die Kundin/den Kunden entgegengenommen wird, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn die Kundin/der Kunde den AGB widersprechen will, so ist dies schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kundin/des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin/des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung, sofern keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die der Kundin/dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
4. Nach Ablieferung der Aufnahmen gilt das Material als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen, sofern innerhalb von zwei Wochen keine schriftlichen Beanstandungen seitens der Kundin/des Kunden eingegangen sind.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für sämtliches überlassenes Bildmaterial, unabhängig von Schaffensstufe oder technischer Form. Dies schließt auch elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial ein.
2. Die Kundin/Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Die AGB gelten für sämtliches überlassenes Bildmaterial, unabhängig von Schaffensstufe oder technischer Form. Dies schließt auch elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial ein.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Die Kundin/der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen bezüglich des Inhalts, der Qualität oder des Zustands des Bildmaterials müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt mitgeteilt werden, andernfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet angenommen.
IV. Nutzungsrechte
1. Die Kundin/der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu von der Kundin/vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n die Kundin/der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
Das gilt insbesondere für:
– Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– Die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– Jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– Die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen am Bildmaterial bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Das Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert, anderweitig als Motiv benutzt werden oder durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes verändert werden.
6. Die Kundin/der Kunde ist nicht berechtigt, die ihr/ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8. Die Fotografin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. Haftung
1.Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt der Kundin/dem Kunden. Die Kundin/der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Das Honorar deckt die einmalige Nutzung des Bildmaterials für den vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 ab.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten der Kundin/des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 Euro pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der Kundin/des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Stornierung & Terminverschiebung
1. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, dann hat sie das Recht, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
2. Kommt es Seitens der Kundin/des Kunden in den letzten 14 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw. 75 % bei Absage in den letzten 3 Tagen des Fototermins und 100% bei Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts bzw. Stornierungserklärung bei der Fotografin.
3. Die zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten, nicht stornierbaren Leistungen jeglicher Art, (Reisekosten, Mietkosten, Subunternehmer*innen, etc) können zu 100 % von der Fotografin in Rechnung gestellt werden.
4. Ist die Kundin/der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
5. Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
VIII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoge Bildmaterialien sind in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung zurückzusenden, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, und zwar unaufgefordert. Zwei Belegexemplare sind beizufügen. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung der Fotografin.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen oder die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Bereitstellung der Daten.
3. Überlässt die Fotografin auf Anforderung der Kundin/des Kunden oder mit deren/dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat die Kundin/der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur gültig, wenn sie von der Fotografin schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch die Kundin/den Kunden auf deren/dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Die Kundin/Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Fotografin.
IX. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
X. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag oder zu diesen AGB müssen in schriftlicher Form vorliegen, um wirksam zu sein.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn die Kundin Vollkauffrau oder der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.